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Schul- und Hausordnung

 

Wir im Sacré Coeur Riedenburg legen Wert auf:

 

Rücksichtnahme und Freundlichkeit

 

Unsere Schülerinnen grüßen freundlich und zeigen sowohl in der Schule als auch auf dem Schulweg ein gutes Benehmen.  

 

Mit Fahrzeugen wird im Schulgelände im Schritttempo gefahren, die Parkordnung ist einzuhalten.

 

Das Laufen in den Gängen und auf den Stiegen ist verboten, um gefährliche Zusammenstöße und Unfälle zu vermeiden.  

 

Der Wechsel in andere Klassenräume erfolgt ruhig und geschlossen, damit der Unterricht in den anderen Klassen nicht gestört wird.

 

 

 

Ordnung

 

In den Klassen soll auf Ordnung und Sauberkeit geachtet werden, aus den Fenstern dürfen keine Gegenstände geworfen werden. Auch ein fremder Klassenraum soll genauso sauber hinterlassen werden, wie er angetroffen wurde.

 

Essen und Trinken ist ausnahmslos nur im Speisesaal und im Matersaal bzw. während der großen Pause außerhalb der Klassenräume erlaubt. Die Klassen sind kein Depot für Lebensmittel, Trinkflaschen etc.

 

Während der großen Pause verlassen die Schülerinnen den Klassenraum. Die Fenster werden zum Lüften geöffnet.

 

Nach dem Läuten gehen die Schülerinnen in ihre Klassen und warten ruhig an ihren Plätzen auf die jeweilige Lehrperson. Sollte spätestens nach zehn Minuten keine Lehrperson in die Klasse kommen, muss die Klassensprecherin oder eine Stellvertreterin deren Absenz im Konferenzzimmer oder im Sekretariat melden.

 

Im Informationskasten für die Schüler werden täglich die Supplierpläne für abwesende Lehrpersonen ausgehängt. Diesbezügliche Fragen sind an die Administration zu richten.

 

Wertgegenstände sollen nicht in den Garderoben oder unbeaufsichtigt in den Schultaschen gelassen werden. Notfalls können größere Geldbeträge etc. im Sekretariat deponiert werden. Diebstähle können den Ausschluss aus der Schule zur Folge haben.

 

Nachbargrundstücke und der Platz beim Feuerwehrhaus sind von Abfällen und Zigarettenstummeln frei zu halten.

 

Schülerinnen, die mit dem Auto in die Schule kommen und dieses im Gelände parken möchten, benötigen eine Bewilligung der Hausleitung. Die internen Verkehrsregeln sind einzuhalten.

 

 

 

Ordentliches Auftreten

 

Für das Tragen der Schulkleidung gibt es eine eindeutige und einfache Regelung, die allen Schülerinnen bekannt ist. Mädchen, die sich nicht an diese Regelungen halten, können heimgeschickt werden, um sich eine ordentliche Schulkleidung zu besorgen bzw. haben sich am nächsten Tag in vorschriftsmäßiger Kleidung bei der Direktorin zu melden.

 

Anlässe für die Festtagskleidung werden den Schülerinnen rechtzeitig bekannt gegeben.

 

Im Haus werden Hausschuhe mit rutschfesten, hellen Sohlen getragen. Keine Flip-Flop. Überkleider und Straßenschuhe werden nicht in die Klassen mitgenommen sondern in den Garderobenkästen aufbewahrt.

 

Turnkleidung und Turnschuhe werden ausnahmslos in den Garderobenkästen und nicht in den Klassenzimmern aufbewahrt.

 

Seit dem Schuljahr 2003/2004 gibt es bis auf weiteres einen Raucherplatz. Dieser Platz darf nur von jenen Schülerinnen benützt werden, die vom Gesetz her berechtigt sind zu rauchen. Diese Schülerinnen sind auch für die Ordnung am Raucherplatz verantwortlich.
In der näheren Umgebung der Riedenburg, insbesondere bei den Abfallcontainern und beim Feuerwehrhaus, ist das Rauchen nicht gestattet

 

Alkoholische Getränke sind in der Schule, auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen  nicht gestattet.

 

 

 

Pünktlichkeit

 

Die Schülerinnen erscheinen pünktlich zum Unterricht. Das Fernbleiben bis zu einem Tag ist nur mit der Erlaubnis des Klassenvorstandes, die Abwesenheit über mehrere Tage nur mit der Zustimmung der Direktion gestattet. Im Krankheitsfall ist dem Klassenvorstand unverzüglich nach der Rückkehr in die Schule eine Entschuldigung zu bringen. Bei längerer Abwesenheit ist die Schule zu verständigen. Bleibt die Schülerin länger als eine Woche ohne Nachricht an die Schule dem Unterricht fern, ist sie automatisch von der Schule abgemeldet.

 

Sollte eine Schülerin nach dem Unterricht länger als eine halbe Stunde auf ein öffentliches Verkehrsmittel warten müssen, gibt es die Möglichkeit, etwas früher wegzugehen. Eine entsprechende Liste mit diesen Schülerinnen erstellt der Klassenvorstand.

 

Diese Regeln ermöglichen ein geordnetes und möglichst reibungsloses Zusammenleben im Schulbetrieb. Verstöße gegen die Schulordnung haben Auswirkungen auf die Verhaltensnote im Zeugnis. Bei wiederholt auftretenden Problemen kann der Klassenvorstand einzelne Schülerinnen oder die ganze Klasse an einem unterrichtsfreien Nachmittag in die Schule bestellen, um einzelne Punkte der Schulordnung gemeinsam zu besprechen und zu vertiefen.

 

Für das kommende Schuljahr wünschen wir euch viel Freude und Erfolg.

 

 

Die Direktorin                                                                      Der Geschäftsführer

 

 

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