VOLKSSCHULE
Schulgeld pro Monat (10 mal pro Jahr) | € | 187,00 |
Mittagessen (zweigängig, inkl. Getränk) | € | 6,60 |
Betreuung Variante 1 bis 12.35 Uhr ohne Mittagessen* | € | 18,40 |
Betreuung Variante 2 bis 14.00 Uhr mit Mittagessen* | € | 58,00 |
Betreuung Variante 3 bis 16.00 Uhr mit Mittagessen* | € | 78,60 |
Betreuung Variante 4 bis 17:00 mit Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung* | € | 90,80 |
*Monatspauschale für 1 Tag pro Woche
GYMNASIUM und HLH/HLW
Schulgeld pro Monat (10 mal pro Jahr) | € | 240,00 |
INTERNATIONAL SCHOOL
1.-4. Klasse Schulgeld pro Monat (10 mal pro Jahr) Form 1 — 4 per month (10 instalments p.a.) | € | 346,00 |
5. Klasse Schulgeld pro Monat (10 mal pro Jahr) Form 5 per month (10 instalments p.a.) | € | 639,00 |
6. Klasse Schulgeld pro Monat (10 mal pro Jahr) Form 6 per month (10 instalments p.a.) | € | 666,00 |
7. Klasse Schulgeld pro Monat (10 mal pro Jahr) Form 7 per month (10 instalments p.a.) | € | 719,00 |
8. Klasse Schulgeld pro Monat (10 mal pro Jahr) Form 8 per month (10 instalments p.a.) | € | 772,00 |
GANZTAGESBETREUUNG - Unterstufe
Tagesheim-Beitrag für 1 Tag/Woche monatlich inklusive Mittagessen und Nachmittagsjause | € | 71,50 |
Beim Besuch der Nachmittagsbetreuung an mehreren Tage pro Woche wird der Beitrag entsprechend hochgerechnet.
INTERNAT
Internatsbeitrag pro Monat (10 mal pro Jahr) ab 2025/26 | € | 1.090,00 |
MITTAGSVERPFLEGUNG (Unterstufe und Oberstufe)
Mittagessen (zweigängig, inkl. Getränk) | € | 8,00 |
Salatbuffet mit Vollkornbrot bzw. Nudel- oder Reisbuffet | € | 5,30 |
Das Schulgeld, Betreuungsgeld und der Internatsbeitrag ist im Voraus fällig und wird bei Erteilung einer Einzugsermächtigung bis spätestents 10. jeden Monats von Ihrem Konto abgebucht.
Ermäßigungen
Falls die Bezahlung der o.g. Beträge Schwierigkeiten bereitet, besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung des Schulgeldes zu beantragen. Das Antragsformular ist im Sekretariat erhältlich. Der Antrag ist bis zum 30. September 2024 vollständig ausgefüllt, mit Angabe der Vermögensverhältnisse sowie mit Einkommensnachweis, in der Direktion einzureichen. Ohne diese Nachweise können die Ansuchen leider nicht bearbeitet werden. Verspätet eingebrachte Anträge können nicht mehr entsprechend berücksichtigt werden. Eine Ermäßigung wird nur bei Bedürftigkeit gewährt und gilt jeweils für ein Schuljahr, sie wird nicht automatisch verlängert. Für Ihr Verständnis im Voraus herzlichen Dank. Bei später auftretenden Zahlungsschwierigkeiten bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Direktion.
Weiters können beim BMBWF folgende Anträge gestellt werden (Formulare im Sekretariat erhältlich):
- Gewährung einer Unterstützung zur Teilnahme an einer Schulveranstaltung (Mindestdauer 5 Tage)
- Heimbeihilfe (ab dem 9. Schuljahr) und
- Schulbeihilfe (ab dem 10. Schuljahr)
Das Schulgeld für kath. Privatschulen kann bei der Bezahlung des Kirchenbeitrages geltend gemacht werden. Dazu ist auch ein Einkommensnachweis beizulegen.